Verordnung APA zitieren
beantwortet
Guten Tag,
ich möchte § 1 Absatz 1 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnehmenverordnung im APA Style zitieren
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12
Beim Eintragen in Citavi bin ich mir unsicher, wie ich die Verordnung erfassen soll und wie ich es dann im Fließtext mit § 1 Absatz 1 zitieren soll.
In Citavi würde ich es wie folgt erfassen:
Bei "Behörde" bin ich mir nicht sicher, ob "Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege" richtig ist oder ob es "Bayerische Staatskanzlei" heißen soll.
Im Text würde ich es wie folgt zitieren (§ 1 Absatz 1 12. BayIfSMV)
Hallo Vanessa,
vielen Dank für Ihre Frage.
Entscheidend ist, wer die Verordnung erlassen hat, also müsste "Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege" richtig sein.
Den Part "§ 1 Absatz 1" tragen Sie beim Wissenselement oder dann direkt in Citavis Word Add-In im Feld "Seiten von-bis" ein.
Gemäß APA7 erhalten Sie dann aber folgende Ausgabe:
Bei juristischen Arbeiten ist es häufig so, dass Gesetzestexte nur im Text, nicht aber im Literaturverzeichnis erscheinen. Eine typische Zitierung im Text könnte so aussehen: § 26 AZRG. Wenn Sie also nur wenig Gesetzestexte zitieren und der Praxis folgen, diese nicht im Literaturverzeichnis aufzuführen, müssen Sie diese nicht unbedingt in Citavi erfassen.
Viele Grüße
Susanne
Hallo Vanessa,
vielen Dank für Ihre Frage.
Entscheidend ist, wer die Verordnung erlassen hat, also müsste "Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege" richtig sein.
Den Part "§ 1 Absatz 1" tragen Sie beim Wissenselement oder dann direkt in Citavis Word Add-In im Feld "Seiten von-bis" ein.
Gemäß APA7 erhalten Sie dann aber folgende Ausgabe:
Bei juristischen Arbeiten ist es häufig so, dass Gesetzestexte nur im Text, nicht aber im Literaturverzeichnis erscheinen. Eine typische Zitierung im Text könnte so aussehen: § 26 AZRG. Wenn Sie also nur wenig Gesetzestexte zitieren und der Praxis folgen, diese nicht im Literaturverzeichnis aufzuführen, müssen Sie diese nicht unbedingt in Citavi erfassen.
Viele Grüße
Susanne
Hallo Susanne,
vielen Dank für deine Antwort. Es hat mir geholfen.
Ich werde die Quelle nur im Fließtext, nicht im Literaturverzeichnis angeben. Ist es dann richtig, wenn ich (12. BayIfSMV, 2021/05.03.2021, § 1 Absatz 1) angebe? Das konnte ich aus deiner Antwort nicht genau rauslesen.
Wäre auch dies möglich: (§ 1 Absatz 1 12. BayIfSMV) Ich habe nämlich gesehen, dass viele das Gesetz als Letztes angeben.
Hier handelt es sich um die 12. Verordnung aber ab nächster Woche kommt schon die 13. Verordnung raus.
Soll ich dann i. d. F. v. ergänzen und „12.“ weglassen? à (§ 1 Absatz 1 BayIfSMV i. d. F. v. 05.03.2021)
Ich freue mich über deine Expertenmeinung!
Mit Freundlichen Grüßen
Vanessa Altvater
Hallo Susanne,
vielen Dank für deine Antwort. Es hat mir geholfen.
Ich werde die Quelle nur im Fließtext, nicht im Literaturverzeichnis angeben. Ist es dann richtig, wenn ich (12. BayIfSMV, 2021/05.03.2021, § 1 Absatz 1) angebe? Das konnte ich aus deiner Antwort nicht genau rauslesen.
Wäre auch dies möglich: (§ 1 Absatz 1 12. BayIfSMV) Ich habe nämlich gesehen, dass viele das Gesetz als Letztes angeben.
Hier handelt es sich um die 12. Verordnung aber ab nächster Woche kommt schon die 13. Verordnung raus.
Soll ich dann i. d. F. v. ergänzen und „12.“ weglassen? à (§ 1 Absatz 1 BayIfSMV i. d. F. v. 05.03.2021)
Ich freue mich über deine Expertenmeinung!
Mit Freundlichen Grüßen
Vanessa Altvater
Hallo Vanessa,
vielen Dank für Ihre Rückfrage.
In den APA-Regeln gibt es für alle möglichen Varianten von Gesetzen und Verordnungen eigene Regeln, die nicht alle mit Citavi abgebildet werden können. Auch in den übrigen Disziplinen gibt es unterschiedliche Formen für die Zitierung von Gesetzen.
Ich möchte daher empfehlen, sich beim Ansprechpartner für Ihre Publikation/Arbeit zu erkundigen, welche Form erwünscht ist.
Viele Grüße
Susanne
Hallo Vanessa,
vielen Dank für Ihre Rückfrage.
In den APA-Regeln gibt es für alle möglichen Varianten von Gesetzen und Verordnungen eigene Regeln, die nicht alle mit Citavi abgebildet werden können. Auch in den übrigen Disziplinen gibt es unterschiedliche Formen für die Zitierung von Gesetzen.
Ich möchte daher empfehlen, sich beim Ansprechpartner für Ihre Publikation/Arbeit zu erkundigen, welche Form erwünscht ist.
Viele Grüße
Susanne
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